Häufige Fragen (FAQ)

Ablauf & Prozess

Sie kaufen das Fahrzeug direkt bei uns. Wir erwerben es nach Ihrem Auftrag vom ursprünglichen Verkäufer und kümmern uns um alle weiteren Schritte. Ihre Rechnung erhalten Sie von uns, wodurch Sie Gewährleistungsansprüche direkt in Österreich geltend machen können. Bei Fahrzeugen, die älter als vier Jahre sind oder mehr als 100.000 km haben, kaufen Sie direkt beim Händler, wir organisieren aber weiterhin den gesamten Importprozess.

In der Regel dauert der gesamte Prozess nach Kaufabschluss beim Verkäufer etwa 10-15 Werktage. Wir halten Sie dabei stets über den aktuellen Status und den Standort Ihres Fahrzeugs auf dem Laufenden.

Die Transportkosten beinhalten standardmäßig die Lieferung bis zu Ihnen nach Hause. Alternativ können Sie das Fahrzeug auch an unserem Firmensitz in Mattsee abholen.

Nein, für ein unverbindliches Angebot über unseren Import-Rechner ist keine Registrierung oder Anmeldung erforderlich.

Wir übernehmen den gesamten Importprozess für Sie: von der Bewertung des Inserats und Preisverhandlungen über die Kaufabwicklung, den Transport und alle bürokratischen Formalitäten in Österreich bis hin zur optionalen Zustellung vor Ihre Haustür. Der detaillierte Ablauf ist hier beschrieben.

Wir empfehlen vor dem Kauf einen Ankaufstest durch einen Experten. Wir beauftragen dafür einen Sachverständigen von DEKRA, der das Fahrzeug vor Ort prüft. Fällt der Test positiv aus, können Sie den Wagen ruhigen Gewissens importieren lassen.

Da wir von vielen Partnern abhängig sind (z.B. Verkäufer, Transportfirma, Finanzamt, Generalimporteur), kann es manchmal schneller, aber auch länger dauern. In der Regel sollten Sie jedoch mit einer Abwicklungsdauer von ca. 10–15 Werktagen rechnen.

Bei Angebotsannahme schließen wir einen Vertrag mit Ihnen ab. Danach wird eine Anzahlung von in der Regel 50 % fällig. Anschließend wird das Fahrzeug zu Ihnen geliefert, und Sie zahlen den Restbetrag. Sobald das Geld auf unserem Konto ist, senden wir Ihnen die Fahrzeugpapiere per Express zu, damit Sie Ihr Wunschauto anmelden können.

Ein Sachverständiger besucht den Standort des Fahrzeugs und erstellt vor Ort einen detaillierten Prüfbericht. Anschließend entscheiden Sie, ob Sie den Wagen wirklich kaufen möchten. Falls nicht, entstehen lediglich die Kosten der Prüfung.

Der Transport ist versichert. Im seltenen Schadensfall dokumentieren wir den Schaden bei Anlieferung und kümmern uns um die Abwicklung mit dem Spediteur/Versicherer. Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile.

Ja. Wir bewerten Ihr Fahrzeug transparent (Ankauf) und rechnen den Betrag auf den Kaufpreis an, sofern Sie dies wünschen.

Es entstehen Ihnen keine Kosten (abgesehen von einer eventuell bereits durchgeführten Vor‑Ort‑Prüfung). Wenn eine Prüfung beauftragt wurde, wird das Fahrzeug vom Verkäufer in der Regel reserviert. Wir kümmern uns in jedem Fall um einen schnellen, reibungslosen Ablauf.

Ja. Sie erhalten Updates zu den wichtigsten Meilensteinen: Ankauf/Übernahme, Transport, Ankunft sowie Versand/Übergabe der Dokumente – jeweils mit voraussichtlichen Terminen.

Ja. Eine Selbstabholung ist entweder direkt beim Verkäufer (im Ausland) möglich oder – falls keine Haustürzustellung gewählt wurde – an unserem Standort in Mattsee. Die Kosten unterscheiden sich je nach Option.

Da sich das Fahrzeug üblicherweise im Ausland befindet, ist eine Probefahrt vor dem Kauf praktisch selten umsetzbar (Anreise zum Verkäufer erforderlich). Im DEKRA‑Ankaufstest wird eine Probefahrt durchgeführt und etwaige Probleme werden dokumentiert – das ist die verlässlichste Entscheidungsbasis.

Üblicherweise per Überweisung (Anzahlung/Restzahlung). Auf Wunsch ist Treuhand über Partner möglich; die dabei anfallenden Gebühren trägt allerdings der Käufer.

Die Servicepakete unterscheiden sich im Bezug auf den Ankauf des Fahrzeugs. Beim Basis kauft der Kunde den Wagen beim Verkäufer. Ankauf- und Leasing Service beinhaltet den Ankauf des Fahrzeugs über NOVORA. Eine Übersicht mit Details finden Sie hier: /services/preise.

Kosten & Preise

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine Steuer, die beim Kauf von Neufahrzeugen in Österreich anfällt. Sie wird auf Basis des CO₂-Ausstoßes, des Kaufpreises und des Erstzulassungsdatums berechnet. Seit 2020 wird sie auch für leichte Nutzfahrzeuge (N1) erhoben. Unser Rechner ermittelt die exakte Höhe der NoVA für Ihr Wunschfahrzeug.

Neben dem Kaufpreis des Fahrzeugs fallen weitere Kosten an: die Normverbrauchsabgabe (NoVA), eventuelle CO₂-Steuern, Kosten für den Transport und die Erstellung der Fahrzeugdokumente, optionale Garantien oder Vor-Ort-Prüfungen sowie unsere Servicepauschale. Unser Rechner schlüsselt all diese Kosten transparent für Sie auf.

Nein, beim Import eines Fahrzeugs von Deutschland nach Österreich fallen weder Zollgebühren noch zusätzliche Mehrwertsteuer an, da beide Länder Mitglieder der EU sind. Bei Neuwagen (weniger als 6.000 km oder jünger als 6 Monate) wird die Mehrwertsteuer in Österreich entrichtet, dafür wird das Auto in Deutschland netto gekauft. Bei Gebrauchtwagen ist die Mehrwertsteuer bereits im deutschen Kaufpreis enthalten.

Sollte sich ein Auto nach der Überprüfung als nicht kaufenswert herausstellen, fallen für Sie lediglich die Kosten für die Prüfung an. Es entstehen keine weiteren Servicegebühren oder Spesen.

Unser Angebot ist grundsätzlich gültig, solange der Inseratspreis des Fahrzeugs unverändert bleibt. Ändert sich der Inseratspreis oder relevante Rahmenbedingungen, aktualisieren wir Ihr Angebot transparent. Eine verbindliche Preisbindung entsteht erst mit Ihrer Auftragsbestätigung bzw. dem Kaufvertrag.

Leichte Nutzfahrzeuge (N1) sind seit 2020 NoVA‑pflichtig. Unser Rechner unterstützt aktuell leider nur Fahrzeugkalkulationen für die Klasse M1. Bei Sonderfällen beraten wir Sie individuell und passen die Kalkulation entsprechend an.

Import & Zulassung

Für die Zulassung Ihres importierten Fahrzeugs benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Einen gültigen Lichtbildausweis
  • Den Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank (von uns bereitgestellt)
  • Den Nachweis über die entrichtete NoVA (von uns bereitgestellt)
  • Eine Versicherungsbestätigung Ihrer KFZ-Versicherung
  • Den Kaufvertrag bzw. die Fahrzeugrechnung

Mit den von NOVORA vorbereiteten Unterlagen wird die finale Anmeldung zum einfachen letzten Schritt.

Für die Zulassung ist eine Typgenehmigung erforderlich. Liegt keine österreichische Genehmigung vor, ist die CoC hilfreich. Wir prüfen den Status und beschaffen fehlende Dokumente im Zuge der Abwicklung.

Fälle außerhalb der EU (z. B. Schweiz, Norwegen) erfordern Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerabwicklung. Kontaktieren Sie uns – wir prüfen die Machbarkeit und kalkulieren die zusätzlichen Schritte transparent.

Fahrzeugauswahl

Grundsätzlich können wir fast alle Fahrzeuge für Sie importieren. Damit wir jedoch Qualität und Sicherheit garantieren können, kaufen und zwischenfinanzieren wir nur Fahrzeuge, die jünger als vier Jahre sind und weniger als 100.000 km auf dem Tacho haben. Bei Fahrzeugen, die diese Kriterien nicht erfüllen, kümmern wir uns trotzdem um den kompletten Import, Sie kaufen das Fahrzeug aber direkt beim Verkäufer.

NOVORA bietet selbst keine Fahrzeuge an. Sie wählen Ihr Wunschauto auf großen europäischen Gebrauchtwagenbörsen wie autoscout24.de, mobile.de, hey.car oder romoto.de aus, und wir kümmern uns um den gesamten Import.

Wenn verfügbar, beziehen wir SoH-Informationen und Diagnosedaten in die Prüfung ein. Zudem achten wir auf Batteriegarnatiebedingungen des Herstellers (z. B. 8 Jahre/160.000 km).

Üblich sind ein Typ‑2‑Kabel und ein Notladekabel (Schuko). Der konkrete Lieferumfang hängt vom Verkäufer ab und wird im Inserat aufgeführt. Wir prüfen und kommunizieren Abweichungen vor dem Kauf.

Ja, auf Anfrage sehr gerne. Hinweis: Der Online‑Rechner unterstützt aktuell nur Fahrzeuge der Klasse M1 (PKW).

Garantie & Gewährleistung

Abhängig vom Alter des Fahrzeugs besteht oft noch die originale Herstellergarantie. Zusätzlich bieten wir Ihnen gerne eine Gebrauchtwagen-Anschlussgarantie an. Details dazu finden Sie hier.

Ja, wenn das Fahrzeug über NOVORA angekauft wurde, haben Sie einen Gewährleistungsanspruch. Die Frist beträgt bei Gebrauchtfahrzeugen zwölf Monate und bei Neufahrzeugen 24 Monate für Mängel, die bereits beim Kauf bestanden.

Sollten Sie mit Ihrem über NOVORA gekauften Fahrzeug nicht zufrieden sein, können Sie es innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeben und erhalten den Kaufpreis zurück. Die Kosten für unsere erbrachten Dienstleistungen (z.B. Transport, Prüfung) sind davon ausgenommen.

Herstellergarantie: Freiwillige Leistung des Herstellers mit definiertem Umfang. Gewährleistung: Gesetzlicher Anspruch auf Mängel, die beim Kauf bestanden. Anschlussgarantie: Zusatzschutz, der bestimmte Reparaturen nach Ablauf der Herstellergarantie abdeckt. Details: /sicherheit/anschluss-garantie/garantiepakete.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht beim Fahrzeugkauf nicht automatisch. Unabhängig davon bietet NOVORA eine kulante Geld‑zurück‑Garantie innerhalb von 14 Tagen (erbrachte Dienstleistungen wie Transport/Prüfung sind ausgenommen). Details: /sicherheit/geld-zurueck-garantie.

Finanzierung & Leasing

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